Codex Alimentarius

Er wurde 1963 erstmals von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) herausgegeben. Er soll dem Schutz der Verbraucher dienen. Der Codex Alimentarius ist eine Sammlung von Vorschriften und Regeln hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und -kennzeichnung. 188 Staaten bilden das oberste Beschlussorgan.

Lebensmittelinformationsverordnung

Die Vorschriften zur erweiterten und vor allem vereinheitlichten Information für die Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln und deren Nährwerte (Lebensmittelinformationsverordnung: Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln) ist im Dezember 2014 bzw. 2016 (Nährwertprofile) in Kraft getreten. Sie soll unter anderem europaweit Information über die in den Lebensmitteln enthaltenen Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten hervorrufen können, verbessern. Dies soll durch farbliche Kennzeichnung  oder Hervorhebung (fett gedruckt) geschehen. Auch die Schriftgröße der Zutatenliste hat eine Mindestschriftgröße verordnet bekommen, so dass man sie problemlos lesen können sollt.

Bei alkoholhaltigen Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol besteht eine Kennzeichnungspflicht, wenn sie allergene Zutaten enthalten uns diese nicht aus dem Namen des Produktes heraus erkennbar sind. Diese Regelung gilt erst einmal testweise. Die EU-Kommission wird darüber nach einer Testphase nochmals beraten.

Aber bereits seit 2005 (Erweiterung 2008) besteht die Verpflichtung, dass Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, gekennzeichnet werden müssen. Dies sind:

  • Eier bzw. Eiererzeugnisse
  • Erdnüsse bzw. Erdnusserzeugnisse
  • Fisch bzw.Fischerzeugnisse
  • Glutenhaltiges Getreide (das heißt Dinkel, Gerste, Hafer. Roggen, Weizen, etc) sowie alle daraus hergestellten Erzeugnisse
  • Krebs bzw. Krebstiererzeugnisse
  • Lupinen bzw. Lupinenerzeugnisse
  • Milch bzw. Milcherzeugnisse (inklusive Lactose/Laktose/Milchzucker)
  • Schalenfrüchte (z.Bsp.: Haselnuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Mandel, Walnuss,etc.) bzw. daraus hergestellte Erzeuignisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite (angegeben als SO2) mit mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Senf und Senferzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Weichtiere und Weichtiererzeugnisse

Die Kennzeichnungspflicht gilt europaweit, allerdings leider nur für abgepackte / verpackte Ware. Bei vielen Lebensmitteln kann somit durch genaues Studium der Zutatenliste selbst feststellen, welche glutenfrei sind. Und das ist wichtig! Denn viele Produkte, bei denen man es im ersten Moment gar nicht erwartet (z.Bsp. Essig) können glutenhaltige Bestandteile enthalten. Einfach, weil Gluten die Eigenschaften eines Produktes verändert und daher gerne in der kommerziellen Produktion eingesetzt wird.